Bei allen Gesprächen mit den Vorhabenträgern (Projektentwicklern) von Windkraftprojekten im Gemeindegebiet war es mir wichtig, eine direkte Beteiligungsmöglichkeit der Stadt Nieheim an den entstehenden Windparks auszuhandeln. Dies bedeutet, dass die Stadt früh als Risikokapitalgeber einsteigen und so in vergleichsweise hohem Maße von den künftigen Einnahmeströmen profitieren kann. Es gibt verschiedene Modelle: 1. Der Vorhabenträger ist selbst Stromversorger, was eine Beteiligung Dritter grundsätzlich ausschließt. 2. Der Vorhabenträger errichtet Anlagen, um diese später weiterzuverkaufen, wobei die Ertragschancen bei einer späten Beteiligung deutlich geringer sind als bei den beiden folgenden Modellen. 3.1 und 3.2: Der Vorhabenträger ist selbst Miteigentümer über die Laufzeit der Anlagen und verkauft den erzeugten Strom an Stromversorger. Um die Finanzierung sicher zu stellen und Risiken zu teilen, ermöglicht er ggf. frühzeitige Beteiligungen, ggf. beschränkt auf die Eigentümer von Flächen in der Windkraftzone (Modell 3.1) oder auch – auf Basis von Verhandlungen – beschränkt auf ausgewählte Dritte (Modell 3.2). Die Stadt Nieheim hat als Flächeneigentümer ein direktes Beteiligungsrecht an den Windkraftzonen in Oeynhausen und Sommersell sowie ein ausgehandeltes Recht zur Partizipation am Windpark Merlsheim-Reelsen. Ein Angebot für Modell 2 wurde von der Stadt verworfen, da die Ertragsaussichten zu gering waren. Die Entscheidung über eine direkte Beteiligung gem. den Modellen 3.1 und 3.2 wird vom Stadtrat getroffen, sobald erste zuverlässige Zahlen für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorliegen. Die erwarten wir in den kommenden Wochen.