In der aktuellen Phase des Windkraftausbaus, der dritten nach 2000/2001 und 2013/2014, müssen Stadtrat und Verwaltung stärker als bisher darauf achten, die Stadt unmittelbar an den Erträgen zu beteiligen. Gleichzeitig sollten klare und möglichst einheitliche Regeln gefunden werden, damit auch die betroffenen Ortschaften vom Ausbau profitieren können.

Das Bürgerenergiegesetz schreibt vor, dass Anliegerinnen und Anlieger im Umkreis von 2,5 Kilometern um Windkraftanlagen an den Erlösen zu beteiligen sind. Alternativ können Zahlungen auch direkt an die Kommune erfolgen. Obwohl das Gesetz Ausgleichsmaßnahmen verpflichtend vorschreibt, bietet es verschiedene, schwer zu vergleichende Möglichkeiten zur Umsetzung. Das macht es für die Stadt Nieheim derzeit schwierig, eine einheitliche und transparente Regelung für alle Ortschaften zu finden. Als Bürgermeister sehe ich die Stadt hier in der klaren Verantwortung, ausgewogene Lösungen für alle Betroffenen zu finden und diese auch mit vollem Einsatz durchzusetzen.