Bis November 2020 regelten städtebauliche Vereinbarungen zwischen Windkraftbetreibern und der Stadt Nieheim lediglich, dass Wirtschaftswege unmittelbar nach der Errichtung von Windkraftanlagen wieder in ihren Ursprungszustand zurückzuführen waren. Eine wirksame Kontrolle dieser Maßgabe ist und war schwierig, da Schäden oftmals zuallererst im Untergrund entstehen und dann erst Jahre später in Form von Schlaglöchern an der Oberfläche auftreten. Die wesentliche Herausforderung liegt darin, dass die Wirtschaftswege für Schwertransporte im Regelfall gar nicht ausgelegt sind und oftmals nur auf dünnen Packlagen aus Bruchsteinen aufgebaut wurden. Deshalb ist es wichtig, sich als Gemeinde von vornherein auch gegen Folgeschäden abzusichern, die insbesondere durch eindringende Feuchtigkeit und Frost im Laufe der Jahre entstehen können. Einige Gemeinden, wie Borgentreich oder Lichtenau, haben sich durch Wegenutzungsverträge schon sehr frühzeitig abgesichert, was die Stadt Nieheim bis 2020 nicht getan hatte. Erst in der laufenden Wahlperiode wurden rückwirkend Gebühren für die frühere Wegenutzung in den Holzhauser Windkraftzonen erfolgreich ausgehandelt. Wegen der veränderten Gesetzeslage wird das Durchsetzen von Wegegebühren jedoch immer schwieriger. Die Stadtverwaltung strebt aber weiterhin an, entsprechende Verträge auszuhandeln, um Folgeschäden abzusichern. Ohne Wegenutzungsgebühren, bezahlt aus Richtung der Windkraftbetreiber, wird es sehr schwierig werden, den Flächeneigentümern entlang der Wirtschaftswege zu vermitteln, warum sie weiterhin zur Instandhaltung der Wirtschaftswege beitragen sollen (was sie heute über hälftige Zuschüsse zu den Baukosten aus den jährlichen Jagdpachteinnahmen freiwillig tun).
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